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Online seit: 1.4.2018
Abmahnung wegen Pinnwand-Foto: Wer haftet für Facebook-Freunde?
Die erste Abmahnung wegen eines fremden Fotos auf einer Facebook-Pinnwand ist bei einer Kölner Anwaltskanzlei aufgeschlagen. Dabei hatte der Beschuldigte das Bild noch nicht einmal selbst gepostet, sondern einer seiner Freunde. Dieser Fall könnte eine regelrechte Abmahnwelle ins Rollen bringen. Gerade für Unternehmen ist das ein heikles Thema, das sie unbedingt auf dem Schirm behalten sollten.
Urheberrechtsverletzungen in sozialen Netzwerken werden schon länger diskutiert. Doch jetzt wird es ganz konkret: Eine Anwaltskanzlei aus Köln bearbeitet den ersten bekannt gewordenen Fall einer Abmahnung aufgrund eines fremden Fotos auf einer Facebook-Pinnwand. Dabei hatte die abgemahnte Person das Bild gar nicht selbst auf der eigenen Seite veröffentlicht, sondern jemand aus dem Facebook-Freundeskreis.
Der Abmahnende fordert den Mandanten der Kölner Anwälte auf, ein Foto von seiner Pinnwand zu entfernen, an dem er die Rechte hält. Außerdem soll der Facebook-Nutzer eine Unterlassungserklärung unterschreiben und erklären, wie lange er das Bild schon auf seiner Facebook-Seite steht. Davon will der Abmahnende dann die Höhe seiner Schadensersatzforderung abhängig machen. Dabei könne ihr Mandant "naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es [das Foto] auf der Pinnwand postet“, so die Stellungnahme der Anwälte aus Köln.
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