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Online seit: 14.8.2018
Impressumsfehler: Abmahnwelle auf Facebook rollt an
Immer häufiger erhalten Betreiber von Facebook-Fanseiten Abmahnungen wegen Impressumsfehlern. Seit letzter Woche kursieren zudem Berichte über Abmahnungen einer Kanzlei, die anscheinend im größeren Umfang Impressumsfehler geltend macht.
Im November letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 • 2 HK O 54/11) bestätigt, dass auch Facebook-Seiten ein Impressum benötigen. Jetzt werden immer mehr Fanseiten-Betreiber abgemahnt, weil sie entweder gar kein Impressum vorweisen können oder es nicht den Richtlinien entspricht.
Es gibt grundsätzlich vier Kriterien, die ein Impressum auf einer Facebook-Seite erfüllen muss. Es muss…
. Einfach erkennbar sein
. Unmittelbar erreichbar sein
. Eindeutig sein
. Ständig verfügbar sein
Die Kollegen von allfacebook.de erklären im Detail, was zu einem Impressum dazugehört, damit es gegen Abmahnungen sicher ist.
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